Digitale Rentenübersicht – Ihr Wegweiser

Diagramm zur Digitalen Rentenübersicht, das den prozessualen Ablauf für Versicherungsunternehmen darstellt.
Prozessualen Ablauf für Versicherungsunternehmen

Digitale Rentenübersicht – Herausforderungen und Pflichten für Versicherer durch Rentenübersichtsgesetz

Die gesetzliche Einführung der Digitalen Rentenübersicht verändert grundlegend das Landschaftsbild der Altersvorsorge in Deutschland. Nun steht auch für Versicherungsunternehmen eine Aufgabe an. Sie müssen sich auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten und ihre Systeme anpassen.

Anbindungsverpflichtung für Versicherungsunternehmen und die Rolle der Zentralen Stelle

Das Gesetz zur Digitalen Rentenübersicht wurde eingeführt. Spätestens ab 2024 müssen Versicherer an die neu eingerichtete Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) melden. Die ZfDR, untergebracht bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, koordiniert und verwaltet zentral die Renteninformationen.

Phasen der Implementierung

Die Umsetzung der Digitalen Rentenübersicht erfolgt schrittweise und teilt sich in verschiedene Phasen auf. Der Prozess beginnt mit der Definition technischer und inhaltlicher Grundlagen. Danach folgt eine erste freiwillige Anbindungsphase. Zum Schluss wird der Regelbetrieb aufgenommen. Dieser Ablauf wurde stufenweise geplant. Für Versicherer ist es von hoher Bedeutung, diesen Prozess frühzeitig zu verstehen und die eigenen Planungen entsprechend auszurichten.

  • Inhalts- und Technik-Phase: Die initialen Schritte betrafen die inhaltlichen und technischen Grundlagen. In diesen Grundlagen wurden die Anforderungen und Standards für eine einheitliche Datenübertragung definiert.
  • Erste Betriebsphase: Nach 21 Monaten, also im Herbst 2022, startete die erste Betriebsphase. In diesem Stadium konnte sich eine begrenzte Anzahl von Vorsorgeeinrichtungen freiwillig anschließen. Sie sammelten erste Erfahrungen mit dem Verfahren der ZfDR.
  • Regelbetrieb: Der Regelbetrieb wird ab Herbst 2023 erwartet. In dieser Phase wird die Plattform geöffnet. Sie richtet sich dann an eine breitere Anzahl von Vorsorgeeinrichtungen und die in der ersten Betriebsphase gesammelten Erkenntnisse werden genutzt. Solange der Stichtag zum Regelbetrieb vom Verordnungsgeber nicht festgelegt wird, ist die Anbindung noch freiwillig.

Pflicht zur Anbindung ab 2023

Ab dem anstehenden Stichtag in 2023 tritt eine neue Regelung in Kraft. Alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten sind gesetzlich verpflichtet sein, sich an das Verfahren der ZfDR anzubinden. Auch wenn der genaue Termin noch nicht feststeht, sind alle Anbieter aufgefordert, sich rechtzeitig auf die Umstellung vorzubereiten.

BROCKHAUS AG – Ihr Partner in der digitalen Transformation

Die BROCKHAUS AG begleitet Sie sicher im Rahmen der Anbindung an die Digitale Rentenübersicht. Wir haben langjährige Erfahrung in der Versicherungsbranche. Daher unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der technischen und fachlichen Anforderungen zur neuen Gesetzgebung.

Kontaktieren Sie uns für ein erstes Beratungsgespräch. Wir erläutern Ihnen gerne, wie wir Sie bei der erfolgreichen Umsetzung der Digitalen Rentenübersicht unterstützen.

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