
Digitale Rentenübersicht – Herausforderungen und Pflichten für Versicherer durch Rentenübersichtsgesetz
Die gesetzliche Einführung der Digitalen Rentenübersicht verändert grundlegend das Landschaftsbild der Altersvorsorge in Deutschland. Nun steht unter auch für Versicherungsunternehmen die Aufgabe an, sich adäquat auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten und ihre Systeme anzupassen.
Anbindungsverpflichtung für Versicherungsunternehmen und die Rolle der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht
Mit der Einführung des Gesetzes zur Digitalen Rentenübersicht sind Versicherer spätestens ab 2024 dazu verpflichtet, an die neu eingerichtete Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) zu melden. Die ZfDR, untergebracht bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, koordiniert und verwaltet zentral die Renteninformationen.
Phasen der Implementierung der Digitalen Rentenübersicht
Die Umsetzung der Digitalen Rentenübersicht erfolgt schrittweise und teilt sich in verschiedene Phasen auf. Der Prozess von der Definition technischer und inhaltlicher Grundlagen über eine erste freiwillige Anbindungsphase bis hin zum Regelbetrieb wurde stufenweise geplant. Für Versicherer ist es von hoher Bedeutung, diesen Prozess frühzeitig zu verstehen und die eigenen Planungen entsprechend auszurichten.
- Inhalts- und Technik-Phase: Die initialen Schritte betrafen die inhaltlichen und technischen Grundlagen, in denen die Anforderungen und Standards für eine einheitliche Datenübertragung definiert wurden.
- Erste Betriebsphase: Nach 21 Monaten, also im Herbst 2022, startete die erste Betriebsphase. In diesem Stadium konnte sich eine begrenzte Anzahl von Vorsorgeeinrichtungen freiwillig an das Verfahren der ZfDR anbinden und erste Erfahrungen sammeln.
- Regelbetrieb: Der Regelbetrieb wird ab Herbst 2023 erwartet. In dieser Phase wird die Plattform für eine breitere Anzahl von Vorsorgeeinrichtungen geöffnet und die in der ersten Betriebsphase gesammelten Erkenntnisse werden genutzt. Solange der Stichtag zum Regelbetrieb vom Verordnungsgeber nicht festgelegt wird, ist die Anbindung noch freiwillig.
Pflicht zur Anbindung ab 2023
Ab dem anstehenden Stichtag in 2023 werden alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten gesetzlich verpflichtet sein, sich an das Verfahren der ZfDR anzubinden. Auch wenn der genaue Termin noch nicht feststeht, sind alle Anbieter aufgefordert, sich rechtzeitig auf die Umstellung vorzubereiten.
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