BiPRO-Normen ändern
In der vorangegangenen Folge der BiPRO-Reihe erklärte Sarah Hesse, BiPRO-Expertin der BROCKHAUS AG, dass es manchmal notwendig sei, Normen bzw. Datenmodelle anzupassen. Dieser Aspekt wird in Folge 11 der Erklärvideo-Reihe vertieft, indem das Change-Request-Verfahren vorgestellt wird. Fällt z. B. in einem Projekt auf, dass ein Produkt sich nicht im aktuellen Datenmodell abbilden lässt, wird eine Änderung erforderlich. Wie das abläuft und was es dabei zu beachten gibt, erklärt Sarah Hesse in der neuesten Folge der BiPRO-Videoreihe.
Die aktuelle Folge finden Sie hier: www.youtube.com
Gründe für einen Change Request
Es gibt verschiedenste Gründe, die einen dazu führen können, einen Change Request zu stellen. Dazu gehören, dass man beispielsweise Fehler in einem bestehenden Datenmodell findet, sich ein Sachverhalt nicht abbilden lässt, da sich Produkte in der Zwischenzeit weiterentwickelt haben oder auch das Entdecken von Interpretationsspielräumen aufgrund einer fehlenden oder missverständlichen Dokumentation eines Attributs.
Prüfung der Anfrage, Beschluss, Release
Für die Prüfung der Anfragen sind der fachliche und technische Ausschuss verantwortlich. Nachdem diese eine Entscheidung für oder gegen die Veränderung getroffen haben, wird diese dem Normierungsausschuss zur finalen Freigabe vorgelegt. Auf einen gemeinsamen Beschluss folgt ein Release. Die Veröffentlichung erfolgt immer im nächsten Minor-Release zu den aktuell gepflegten Normen. Größere Änderungen, beispielsweise eine komplett neue BiPRO-Norm, werden im nächsten Major-Release veröffentlicht. Die derzeit gepflegten Normen sind 2.6, 2.7 und 2.8. Im Laufe des Jahres 2022 ist das nächste Major-Release 2.9 geplant.
Wer eine Anfrage stellen kann
Im Grunde kann jedes BiPRO-Vereinsmitglied einen Change Request bei den Ausschüssen einreichen.
Details zu dem jeweiligen Verfahren und die auszufüllenden Formulare sind im jeweiligen Release-Paket enthalten und können auf Seiten der BiPRO heruntergeladen werden.
Der Branche zuliebe
Aufgrund des Zeitablaufs und der Veröffentlichung im nächsten Minor-Release kann es sein, dass ein CR dem eigenen Projekt nicht mehr zu Gute kommt. Trotzdem appelliert Sarah Hesse, dass man dennoch der Branche zuliebe jeden Change Request stellen sollte, den man für sinnvoll hält. So werden die Datenmodelle ständig verbessert und können der schnellen Marktentwicklung besser standhalten.
Hilfestellung
Das erste Mal einen Change Request zu stellen könne Sarah Hesse zu Folge etwas kompliziert sein, weshalb es sinnvoll sei, auf den Webseiten des BiPRO e.V. nach relevanten Kontakten aus dem Normierungsteam sowie Mitgliedern der Ausschüsse zu suchen und diese zu kontaktieren. Auch Hesse bietet sich für eine Hilfestellung an und kann unter sarah.hesse@brockhaus-ag.de erreicht werden.
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