Die BiPRO-Norm 430.4 im Detail
Während im letzten Video ein übergreifender Einblick in die Norm 430 gegeben wurde, fokussiert sich Sarah Hesse, BiPRO-Expertin bei der BROCKHAUS AG, in der aktuellen Folge auf die Subnorm 430.4 und dessen Use Cases, welche sich rund um die Übermittlung von Vertragsdaten und -dokumente drehen.
Die aktuelle Folge finden Sie hier: www.youtube.com
Allgemeines zur BiPRO-Norm 430.4
Die Subnorm 430.4 betrifft die Übermittlung von vertragsbezogenen Daten und Dokumenten. Der Vertrag gilt hier also als zentrales Element, während dieser Begriff in diesem Fall auch synonym für die Anträge verwendet werden kann.
Bei der detaillierten Beschreibung der Subnorm betrachtet Sarah Hesse die insgesamt sechs Use Cases.
Use Case 6
Dieser Use Case bezieht sich auf die digitale Maklerpost, dessen Realisierung den Maklern einen echten Mehrwert liefert. Dank der digitalen Maklerpost entfällt der Aufwand des manuellen Einscannens und Zuordnens von Dokumenten. Hesse beschreibt die Umsetzung als „absoluten Hygienefaktor“ im Versicherungsgeschäft. Denn seit der "DIO Maklerpost" vor einigen Jahren wird diese Norm von nahezu allen relevanten Marktteilnehmern angeboten.
Use Case 1
Use Case 1 bezieht sich auf den Stichtagsbestand, welchen man aus den GDV-Daten kennt. Er beschreibt den Versand von Daten zu allen Verträgen eines Vermittlers zu einem bestimmten Stichtag – beispielsweise den 1.1. eines Jahres.
Use Case 2
Im Use Case 2 werden alle Verträge bereitgestellt, die sich in einem bestimmten Zeitraum – in der Regel seit dem letzten Änderungsbestand – geändert haben. Auch dieser Schritt ist aus den GDV-Daten bekannt.Use Case 3
Dieser Use Case wird in diesem Fall von Sarah Hesse aufgrund der Komplexität nur angerissen. Er bezieht sich auf die Übermittlung von Änderungen, die zu einem Stichtag zwar schon bekannt, aber noch nicht wirksam sind. Eine Lieferung nach Use Case 3 kommt daher auch nur in Zusammenhang mit einem Stichtagsbestand (Use Case 1) in Frage.
Use Case 4
Der vierte Use Case ist prozessorientiert und beschreibt den Vorgang, bei dem ein neuer Vertragsstand direkt nach der Bearbeitung an den Vermittler gegeben wird – unabhängig vom Zeitpunkt, wann dieser neue Vertragsstand wirksam wird.
Use Case 5 - Der Sonderfall
Dabei gibt der Vermittler Daten und Dokumente an den Versicherer. Dies betrifft z. B. Assekuradeure oder Vermittler, die eine Policierungs-Vollmacht besitzen. Allerdings sei dieser Use Case Hesse zufolge nicht weit verbreitet und somit von geringerer Relevanz im Vergleich zu den anderen Use Cases.
Allgemeines zur Umsetzung
Die Umsetzung der Norm 430.4 bedeutet – unabhängig vom Use Case - aufgrund der großen Datenmengen und der Vielzahl der benötigten Quellsysteme einen sehr hohen Aufwand für Versicherer. Als Hilfestellung nennt Sarah Hesse die veröffentlichten Umsetzungs-Hinweise aus der DIOPLUS Bestandsdatenübermittlung, die allen BiPRO-Mitgliedern zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus muss bei der Umsetzung berücksichtigt werden, was für die Vermittler bedeutsam ist: die Vollständigkeit der Daten. Nur wenn alle Informationen zu einem Vertrag bereitgestellt werden, die ein Vermittler benötigt, wird dieser bereit sein, die Daten auch zu nutzen.
Für weitere Fragen und Anregungen zur BiPRO-Norm 430.4 sowie weiteren BiPRO-Themen können Sie sich gerne via sarah.hesse@brockhaus-ag.de an unsere BiPRO-Expertin Sarah Hesse wenden. Besuchen Sie auch gerne unsere Website zum Thema BiPRO bei der BROCKHAUS AG.
Die Subnorm 430.4 im Detail
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